Investmentrecht (KAGB)

Die Bewertung von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Rahmen der laufenden regelmäßigen Wertermittlung nach § 248 Abs. 4 KAGB sowie die Wertermittlung im Rahmen des geplanten Ankaufs einer Beteiligung gemäß § 236 Abs. 1 KAGB zählt sicherlich zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Aufgrund dessen arbeiten wir seit vielen Jahren mit einem konstanten Kernteam aus branchenerfahrenen Mitarbeitern mit unseren zufriedenen Mandanten vertrauensvoll zusammenarbeiten. Dabei zählen zu unseren Mandanten nicht nur die „Big Player“ der Branche, sondern auch zahlreiche Kapitalverwaltungsgesellschaften mit dem Fokus auf die Verwaltung von mittelgroßen und kleineren offenen und geschlossenen Fonds haben uns als fachkundigen Dienstleister ausgewählt.


Wir unterstützen Kapitalverwaltungsgesellschaften zudem dabei, die Prüfung der Vermögensaufstellungen gemäß § 249 Abs. 1 KAGB für die von ihnen verwalteten Immobilien-Gesellschaften effizient durchzuführen.
In der jüngeren Vergangenheit ist es uns zudem gelungen, unseren Erfahrungsschatz auch bei der Bewertung von Beteiligungen an Unternehmen außerhalb der Immobilienbranche (z. B. Windenergie, Wasserkraft) und unter Berücksichtigung anderer länderspezifischer rechtlicher Gegebenheiten (z. B. Luxemburg) zu nutzen, sodass wir unser Dienstleistungsspektrum und unsere Kernkompetenz kontinuierlich erweitern.

Neben unserer Kernkompetenz im Bereich des Investmentrechts führen unsere erfahrenen Prüfungsteams vor allem Prüfungen von sowohl nach lokalen handelsrechtlichen als auch nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellten Jahres-, Konzern- und Zwischenabschlüssen durch, wobei wir unserer Tätigkeit neben den einschlägigen von dem Institut der Wirtschaftsprüfer konkretisierten deutschen Prüfungsstandards wahlweise auch die International Standards on Auditing (ISA) zu Grunde legen.

Im Rahmen von An- oder Verkaufsprozessen prüfen wir für Sie detailliert und systematisch die wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse der Zielgesellschaft. So gelingt es, die Chancen, Risiken, Stärken und Schwächen des Unternehmens zu erkennen und die im Rahmen der Kauf- oder Verkaufsverhandlungen bereits erhaltenen Informationen zu verifizieren. Ziel der Due Diligence ist es vor allem, rechtzeitig eventuelle Dealbreaker zu erkennen sowie insbesondere die Investitionsrisiken des Käufers zu minimieren und kaufpreisbestimmende Annahmen zu validieren. Wir unterstützen Sie somit bei Ihrer (Des-)Investitionsentscheidung und der Identifizierung von kaufpreisbeeinflussenden Faktoren.


Vermissen Sie eine Dienstleistung? Die o. g. Ausführungen stellen nur einen Teil unserer Tätigkeiten dar und sind keinesfalls vollständig. Sprechen Sie uns gern an, so dass wir zusammen mit Ihnen eine auf Ihre genauen Bedürfnisse zugeschnittene Lösung erarbeiten. So haben wir beispielsweise Zugriff auf eine eigene Treuhandgesellschaft und sind so in der Lage, entsprechende Treuhandaktivitäten anzubieten. Weitere prüfungsnahe Beratungsleistungen runden unser Dienstleistungsprofil ab.